Kontakt
Kontakt, Angebot und Rückruf
Ein paar Angaben zu Ihrem Haus genügen. Wir antworten innerhalb von 24 Stunden an Werktagen, und Ihr Angebot erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden nach Eingang Ihrer Unterlagen.
Angebot anfordern
In drei Schritten zum Angebot
Erst das Haus, dann Ihre Situation, zuletzt der Weg, auf dem wir Sie erreichen. Pflichtfelder sind markiert. Eine Telefonnummer genügt, eine E-Mail-Adresse brauchen wir nicht unbedingt.
Direkter Kontakt
Ein persönliches Gespräch vereinbaren wir gern mit Ihnen; sagen Sie uns einfach, wann es Ihnen passt. Vieles beantworten auch die Häufigen Fragen.
- Telefon
- 01567 9834824
- Telefonzeiten
- Mo bis Fr 9:00 bis 17:00 Uhr
- Sitz
- Stauferstraße 100
74523 Schwäbisch Hall
Grenzen: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen; Daten geändert (vereinfacht).
Was für ein genaues Angebot hilft
Für eine erste Einschätzung genügen Ort, Zahl der Einheiten und Anlass. Für ein verbindliches Angebot sehen wir uns gern ein paar Unterlagen an. Namen und Daten Ihrer Mieter brauchen wir dafür nicht, die schicken Sie uns erst nach Vertragsschluss.
- Mietshaus
- Zahl und Größe der Wohnungen, die letzte Betriebskostenabrechnung, Art und Alter der Heizung, laufende Wartungsverträge.
- Vermietete Eigentumswohnung
- Wer die Gemeinschaft verwaltet, die letzte Jahresabrechnung der Gemeinschaft und die Höhe des Hausgelds, also Ihrer monatlichen Vorauszahlung an die Gemeinschaft.
- Geerbtes Haus
- Wer zur Erbengemeinschaft gehört und wer für alle spricht, dazu die letzte Abrechnung, falls es eine gibt.
- Technik und Sanierung
- Was ansteht, Fotos vom Zustand und vorhandene Angebote oder Gutachten.
Für Eigentümergemeinschaften zusätzlich
- Teilungserklärung
- mit Gemeinschaftsordnung, damit wir Kostenverteilung und Besonderheiten Ihres Hauses kennen.
- Zahlen
- der letzte Wirtschaftsplan, die letzte Jahresabrechnung und der Stand der Erhaltungsrücklage, also des angesparten Geldes der Gemeinschaft für Reparaturen.
- Zeitplan
- das Ende der Amtszeit des bisherigen Verwalters und das Datum der nächsten Versammlung. Wie wir den Wechsel darauf abstimmen, steht beim Verwalterwechsel.