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Gewerbe und Mischobjekte

Verwaltung von Gewerbe- und gemischt genutzten Objekten

Laden unten, Wohnungen oben: Mischobjekte verlangen zwei Regelwerke. Wir behalten beide im Blick.

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Worum es geht

In einem Wohn- und Geschäftshaus gelten zwei Regelwerke nebeneinander. Für die Wohnungen gilt das Wohnraummietrecht. Für Laden, Büro oder Praxis stehen im Mietvertrag oft eigene Regeln zu Indexmiete, Laufzeit, Verlängerungsoptionen und Umsatzsteuer. Wir führen beide Teile in einer Verwaltung und trennen sie in Buchhaltung und Abrechnung sauber.

Kosten, die nur das Gewerbe verursacht, etwa zusätzliche Müllbehälter oder die Reinigung eines eigenen Ladenzugangs, ziehen wir vor der Verteilung ab. Dieser Vorwegabzug sorgt dafür, dass die Wohnungsmieter nur ihre Kosten tragen. Ob in der Nebenkostenabrechnung Umsatzsteuer erscheint, hängt davon ab, ob für die Gewerbeflächen zur Umsatzsteuer optiert wurde. Das legt Ihre Steuerberatung fest, wir setzen es um.

Gewerbeflächen können eigene Prüfpflichten mit sich bringen, etwa für Brandschutz oder technische Anlagen. Wir führen sie in einem Fristenkalender und dokumentieren jede Prüfung. Auch Unternehmen, die Wohnungen für Mitarbeitende besitzen oder anmieten, können deren Verwaltung an uns abgeben, möblierte Wohnungen eingeschlossen.

Leistungsumfang

Was wir übernehmen

Grundleistungen

  • Mietkonten und Mieteinzug

    Sollstellung, Mieteinzug und Mahnwesen für Wohn- und Gewerbemieter, mit Umsatzsteuer, wo sie vereinbart ist.

  • Indexmiete und Wertsicherung

    Wir verfolgen den vereinbarten Preisindex, rechnen mögliche Anpassungen nach Ihrem Vertrag nach und kündigen sie nach Ihrer Freigabe an.

  • Laufzeiten und Optionen

    Fristenkalender für Vertragsende, Verlängerungsoptionen und Kündigungsfristen, mit rechtzeitiger Erinnerung an Sie.

  • Nebenkostenabrechnung

    Getrennte Abrechnung für Wohnungen und Gewerbe mit Vorwegabzug gewerblicher Kosten, Umsatzsteuer nach Vorgabe Ihrer Steuerberatung.

  • Mieterkommunikation

    Anfragen und Schadensmeldungen aller Mieter, dazu die Abstimmung zwischen Laden und Wohnungen, etwa bei Lärm, Müll oder Zugängen.

  • Betreiberpflichten

    Fristenkalender und Nachweise für Brandschutz, Prüfungen technischer Anlagen und Wartungen, damit jede Prüfung belegt ist.

  • Technische Betreuung

    Begehungen mit Protokoll, Reparaturen bis zur vereinbarten Wertgrenze und Wartungsverträge für das ganze Haus.

Sonderleistungen

  • Mieterausbauten

    Abstimmung von Umbauwünschen gewerblicher Mieter mit Fachfirmen, Ihrer Zustimmung und den nötigen Genehmigungen.

  • Neuvermietung

    Suche neuer Mieter für Wohnungen oder Gewerbeflächen.

  • Mietflächenmanagement

    Aufstellung der Flächen nach Wohn- und Gewerbenutzung, als Grundlage für Umlageschlüssel und für Ihre Steuerberatung.

  • Übergabe von Gewerbeflächen

    Übergabe und Rückgabe mit Protokoll und Zählerständen, dazu ein Abgleich, ob der vereinbarte Rückbau erledigt ist.

  • Wohnungen für Mitarbeitende

    Übergaben mit Inventarliste bei möblierten Wohnungen und eine Abrechnung, die zu Ihrer Buchhaltung passt.

  • Zuarbeit für Ihren Rechtsanwalt

    Unterlagen und Sachstand für Ihren Anwalt, etwa bei Streit über eine Indexklausel. Eine gerichtliche Vertretung übernehmen wir nicht.

Welche Leistungen pauschal enthalten sind, steht verbindlich in unserem Angebot und im Leistungsverzeichnis. Sonderleistungen berechnen wir nur bei Anfall, als Pauschale oder nach Stundensatz laut Leistungsverzeichnis. Den Stundensatz rechnen wir minutengenau ab.

Ab 3,5 % brutto der monatlichen Nettomiete (2,94 % netto), für Gewerbeeinheiten und Häuser mit Läden, Büros und Wohnungen. Details auf der Seite Kosten

Ablauf

So beginnt die Zusammenarbeit

  1. Schritt 1: Objekt und Verträge

    Wir sehen uns das Haus an und lesen die Mietverträge, besonders Indexklauseln, Laufzeiten, Optionen und die Regeln zur Umsatzsteuer.

    Zuständig
    Gemeinsam
  2. Schritt 2: Flächen und Kosten

    Wir stellen Wohn- und Gewerbeflächen auf und legen mit Ihnen fest, welche Kosten vorab dem Gewerbe zugeordnet werden.

    Zuständig
    Gemeinsam
  3. Schritt 3: Vorgaben der Steuerberatung

    Ihre Steuerberatung legt fest, wie die Umsatzsteuer in Mieten und Nebenkosten behandelt wird. Wir übernehmen diese Vorgabe in die Buchhaltung.

    Zuständig
    Sie
  4. Schritt 4: Übernahme und Fristenkalender

    Mietkonten, Kautionen und Verträge gehen an uns über. Alle Fristen für Indexanpassung, Vertragsende und Prüfungen stehen ab dann im Kalender.

    Zuständig
    Gemeinsam

Region

Was das in Schwäbisch Hall und Hohenlohe heißt

Haller Altstadt
Rund um den Marktplatz der alten Salzsiederstadt stehen Fachwerk-, Renaissance- und Barockbauten. Im Stadtkern überwiegen Gebäude, die bis 1948 entstanden sind (Wärmeplan, Stand 26.10.2023).
Denkmalschutz
In der Altstadt stehen viele Gebäude unter Denkmalschutz, Gestaltungssatzungen schränken zum Beispiel Wärmepumpen ein (Wärmeplan, Stand 26.10.2023). Bei Umbauten für einen Gewerbemieter gehört das früh in die Planung.
Crailsheim
In der Grundwegsiedlung Altenmünster ist im 2. Bauabschnitt neben Mehrfamilienhäusern auch ein Wohn- und Geschäftshaus vorgesehen (Bekanntmachung vom 29.01.2026). Wohnraum nennt die Stadt in ihrer Bedarfsanalyse einen Faktor der Personalgewinnung (Stand 2020).

Recht kompakt

Was rechtlich gilt

  • § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO

    Erlaubnis bei Wohnungen im Objekt

    Wer für andere Mietverhältnisse über Wohnräume verwaltet, braucht eine Erlaubnis. Die reine Verwaltung von Gewerbemietverhältnissen erfasst die Vorschrift nach ihrem Wortlaut nicht.

  • § 8 CO2KostAufG

    CO2-Kosten bei Nichtwohngebäuden

    Bei Nichtwohngebäuden tragen Vermieter und Mieter die CO2-Kosten je zur Hälfte. Eine Vereinbarung, die den Mieter stärker belastet, ist unwirksam.

  • § 40 LGrStG BW

    Grundsteuer bei gemischter Nutzung

    In Baden-Württemberg sinkt die Steuermesszahl um 30 %, wenn das Grundstück überwiegend Wohnzwecken dient. Maßgeblich ist das Verhältnis der Flächen.

  • § 556 Abs. 3 BGB

    Abrechnungsfrist für die Wohnungen

    Für die Wohnungen im Haus gilt die Zwölf-Monats-Frist der Betriebskostenabrechnung. Im Mischobjekt muss deshalb auch der gewerbliche Anteil der Kosten rechtzeitig feststehen.

Häufige Fragen

Was oft gefragt wird

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Wer überwacht bei Gewerbemietern die Indexmiete?

Bei einer Indexmiete ist die Miete an einen Preisindex gebunden, meist an den Verbraucherpreisindex. Wann und in welchem Umfang angepasst werden darf, regelt der Mietvertrag. Wir führen Indexwerte und Vertragsregeln in einem Fristenkalender, rechnen nach, sobald eine Anpassung möglich ist, und legen Ihnen die Berechnung vor. Erst mit Ihrer Freigabe kündigen wir die Anpassung dem Mieter schriftlich an. Ob eine Klausel wirksam ist, beurteilt ein Rechtsanwalt; dafür stellen wir die Unterlagen zusammen.

Wie erscheint die Umsatzsteuer in der Nebenkostenabrechnung für Gewerbemieter?

Das hängt davon ab, ob für die vermieteten Gewerbeflächen zur Umsatzsteuer optiert wurde. Wenn ja, stellen wir Vorauszahlungen und Nachzahlungen dieser Mieter mit Umsatzsteuer in Rechnung und weisen sie in der Abrechnung gesondert aus. In einem Haus mit Wohnungen und Gewerbe trennen wir die Kosten vorher sauber nach Nutzung. Welche Flächen betroffen sind und wie die Steuer behandelt wird, legt Ihre Steuerberatung fest. Wir setzen diese Vorgabe in jeder Abrechnung um, eine Steuerberatung leisten wir nicht.

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