Kosten
Was kostet eine Hausverwaltung? Unsere Preise und Leistungen
Hier finden Sie unsere Ab-Preise je Leistung, brutto mit 19 % Umsatzsteuer. Verbindlich ist das schriftliche Angebot für Ihr Haus.
Lieber telefonieren? 01567 9834824 Mo bis Fr 9:00 bis 17:00 Uhr
Unsere Preise
Unsere Ab-Preise je Leistung
Wo Ihr Haus liegt, hängt von Größe, Baujahr, Technik und Abstimmungsbedarf ab. Wir nennen Bruttopreise, denn auch eine Gemeinschaft von Eigentümern gilt in der Regel als Verbraucherin.
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WEG-Verwaltung
ab 26 €
brutto je Einheit und Monat21,85 € netto
Für Gemeinschaften ab 10 Einheiten.
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Kleine WEG
ab 33 €
brutto je Einheit und Monat27,73 € netto
Für Gemeinschaften mit 2 bis 9 Einheiten, mindestens 249 € brutto (209,24 € netto) je Gemeinschaft und Monat.
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Mietverwaltung
ab 25 €
brutto je Wohnung und Monat21,01 € netto
Auch für ein einzelnes vermietetes Haus, mindestens 50 € brutto (42,02 € netto) je Objekt und Monat.
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Sondereigentumsverwaltung
ab 29 €
brutto je Wohnung und Monat24,37 € netto
Mit eigenem Vertrag je Wohnung.
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Heiz- und Nebenkostenabrechnung
ab 39 €
brutto je Wohnung und Abrechnung32,77 € netto
Als Einzelleistung, auch wenn Sie Ihr Haus selbst verwalten.
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Vermietungsservice
ab 1,5 Monatskaltmieten
brutto je Vermietung1,26 Monatskaltmieten netto
Gerechnet auf die Kaltmiete ohne Nebenkosten.
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Gewerbe und Mischobjekte
ab 3,5 %
brutto der monatlichen Nettomiete2,94 % netto
Für Gewerbeeinheiten und Häuser mit Läden, Büros und Wohnungen.
Den Preis für Ihr Haus nennen wir im schriftlichen Angebot, nach einem Blick auf Größe, Baujahr, Technik und Unterlagen. Maßgeblich ist der Bruttopreis.
Kosten von Dienstleistern wie Messdienst, Reinigung oder Winterdienst trägt das Haus direkt. Sie gehören nicht zu unserer Vergütung.
Stand 05.11.2026. Verbindlich ist immer unser Angebot.
Leistungsverzeichnis
Was im Preis enthalten ist
Mit der festen monatlichen Vergütung sind die regelmäßigen Aufgaben abgegolten, in der Mietverwaltung zum Beispiel Mieteinzug, Kautionen, Berichte an Sie, die Betriebs- und Heizkostenabrechnung und die jährliche Begehung des Hauses.
Was genau dazugehört, steht Punkt für Punkt im Leistungsverzeichnis, das jedem Angebot beiliegt. Wie es aufgebaut ist, zeigt das Muster bei den Musterunterlagen.
Sonderleistungen wie eine zusätzliche Eigentümerversammlung, ein Mieterwechsel oder die Begleitung einer Sanierung berechnen wir nur bei Anfall, als Pauschale oder nach Stundensatz laut Leistungsverzeichnis.
Stundensätze für Sonderleistungen ab 39 € brutto je Stunde (32,77 € netto), minutengenau abgerechnet. Alle Sätze stehen im Leistungsverzeichnis.
- Leistungsverzeichnis mit Grund- und Sonderleistungen (PDF)Muster für die Mietverwaltung, mit unseren Sätzen.
Beispielrechnungen
Zwei Beispiele
Gerechnet je Monat, ohne Sonderleistungen. Den genauen Betrag nennt das Angebot.
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Kleine WEG mit 6 Einheiten
6 × 33 € brutto wären 198 € im Monat. Weil Versammlung, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung je Gemeinschaft anfallen, gilt die Mindestpauschale von 249 € brutto. Im Jahr sind das 2.988 € brutto.
249 €brutto im Monat, netto 209,24 €
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Mietverwaltung, Haus mit 6 Wohnungen
6 × 25 € brutto je Wohnung und Monat. Im Jahr sind das 1.800 € brutto.
150 €brutto im Monat, netto 126,05 €
Für den Vergleich
Fragen an jeden Verwalter, unsere Antworten
Diese Fragen helfen, Angebote zu vergleichen, auch in der Versammlung. Unsere eigenen Antworten stehen jeweils dabei, genauso wie im Angebot.
- 1Wer ist mein Ansprechpartner, und wer vertritt ihn?
- Eine feste Ansprechperson mit Namen und Durchwahl: Sergej Semjonov. Wer im Urlaub oder bei Krankheit vertritt, steht im Angebot.
- 2Wann sind Sie telefonisch erreichbar?
- Zu den Telefonzeiten auf unserer Kontaktseite. Auf Wunsch rufen wir zu einer vereinbarten Zeit zurück.
- 3Bis zu welcher Wertgrenze beauftragen Sie ohne Beschluss?
- Bis 1.500 € brutto je Auftrag. Darüber entscheidet die Gemeinschaft, wir holen Vergleichsangebote ein.
- 4Auf welchem Konto liegen Hausgeld und Rücklage?
- Auf einem Konto auf den Namen der Gemeinschaft, nicht auf unserem. Den Abgleich mit den Kontoauszügen legen wir in jeder Jahresabrechnung offen.
- 5Welche Laufzeit schlagen Sie vor?
- Für eine WEG nach Wunsch der Gemeinschaft, im gesetzlichen Rahmen: bei der ersten Bestellung nach Begründung des Wohnungseigentums höchstens drei Jahre, sonst höchstens fünf Jahre (§ 26 Abs. 2 WEG). Miet- und Sondereigentumsverwaltung zuerst 12 Monate, danach unbefristet mit drei Monaten Kündigungsfrist zum Monatsende.
- 6Was ist Grundleistung, was Sonderleistung?
- Das steht Punkt für Punkt im Leistungsverzeichnis, das jedem Angebot beiliegt.
- 7Bis wann kommt die Jahresabrechnung?
- Bis spätestens 30. Juni des Folgejahres, schriftlich zugesagt.
- 8Wer kümmert sich um einen Schaden?
- Sie melden ihn telefonisch zu den Telefonzeiten oder über das Kontaktformular. Notmaßnahmen leiten wir ohne vorherigen Beschluss ein; dazu ist jeder WEG-Verwalter nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG berechtigt und verpflichtet.
Häufige Fragen
Fragen zu den Kosten
Was ist in der Grundvergütung enthalten, was kostet extra?
Üblich ist eine Festvergütung für die Grundleistungen: laufende Buchhaltung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, die ordentliche Versammlung, die Umsetzung der Beschlüsse und die laufende Erhaltung des Hauses. Besondere Leistungen werden nur bei Anfall berechnet. Häufig gesondert berechnet werden etwa eine zweite oder außerordentliche Versammlung und die Abwicklung von Versicherungsschäden, außerdem bauliche Maßnahmen über einer vereinbarten Wertgrenze.
Die Trennung ist zulässig, wenn klar erkennbar ist, was pauschal und was gesondert abgerechnet wird (BGH, 05.07.2019, V ZR 278/17). Was bei uns Grundleistung und was Sonderleistung ist, legen wir im Leistungsverzeichnis fest, das jedem Angebot und Vertrag beiliegt.
Erzählen Sie uns von Ihrem Haus.
Ein paar Angaben genügen für ein erstes Angebot. Lieber reden? Rufen Sie an oder bitten Sie um Rückruf.
Oder direkt: 01567 9834824