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Mietverwaltung

Miet­verwaltung für Mehrfamilien- und Mietshäuser

Sie bleiben Eigentümer, wir kümmern uns um den Alltag: Miete, Mieter, Abrechnung und Technik. Mit Berichten, die Sie verstehen.

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Worum es geht

Ein vermietetes Haus macht Arbeit, die selten planbar ist: Mieten prüfen, Rückstände klären, die Heizung, die am Wochenende ausfällt, und einmal im Jahr die Abrechnung, die fristgerecht beim Mieter ankommen muss. Wir übernehmen diese Arbeit für Sie. Sie bleiben Eigentümer und entscheiden über alles, was über den laufenden Betrieb hinausgeht: Ausgaben über der vereinbarten Wertgrenze stimmen wir vorher mit Ihnen ab.

Sie erhalten von uns jedes Quartal einen Bericht über Mieteingänge, Rückstände, Reparaturen und anstehende Termine, mit den Belegen als PDF per E-Mail und auf Wunsch auch auf Papier. Wie dieser Bericht aussieht, zeigen wir vorab: Den Muster-Quartalsbericht finden Sie bei den Musterunterlagen.

Ihre Ansprechperson kennt Ihr Haus und ist telefonisch erreichbar. Handwerker, auf die Sie sich verlassen, können bleiben. Und fallen Sie einmal aus, etwa wegen Krankheit, läuft die Verwaltung weiter, weil Mietkonten, Verträge und Unterlagen bei uns liegen.

Konto und Laufzeit. Die Mieten gehen auf ein Konto, das auf Ihren Namen läuft, und wir zahlen sie Ihnen monatlich aus. Der Vertrag läuft zuerst 12 Monate, danach unbefristet mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende. Einrichtung und Übernahme sind in der Grundvergütung enthalten.

Miete anpassen. Wie sich eine Mieterhöhung begründen lässt, hängt vom Ort ab. Wir bereiten sie für Sie vor, mit der Grundlage, die an Ihrem Ort gilt: in Künzelsau und Crailsheim der Mietspiegel, in Schwäbisch Hall ohne Mietspiegel eine andere zulässige Begründung.

Leistungsumfang

Was wir übernehmen

Grundleistungen

  • Übernahme und Ersterfassung

    Einrichtung der Verwaltung und Erfassung von Mietverträgen, Zählern, Schlüsseln, Versicherungen und laufenden Verträgen.

  • Mietkonten und Zahlungsverkehr

    Mieteinzug auf ein Konto, das auf Ihren Namen läuft, Zahlungsüberwachung, Kautionsverwaltung und monatliche Auszahlung der Mieten an Sie.

  • Berichte an Sie

    Ein Bericht je Quartal nach unserem Muster, mit den Belegen als PDF per E-Mail, dazu eine Jahresübersicht der Einnahmen und Ausgaben für Ihre Steuerberatung. Eine Steuerberatung leisten wir nicht.

  • Betriebskostenabrechnung

    Abrechnung nach § 556 BGB und Betriebskostenverordnung, rechtzeitig vor Ablauf der Zwölf-Monats-Frist beim Mieter, mit Ausweis der haushaltsnahen Dienstleistungen, damit Ihre Mieter sie in der Steuererklärung angeben können.

  • Heizkostenabrechnung

    Abrechnung mit Ihrem Messdienst, monatliche Verbrauchsinformation an die Mieter und Aufteilung der CO2-Kosten.

  • Mieterkommunikation

    Anfragen, Schadensmeldungen und Hausordnung. Ihre Mieter haben eine feste Ansprechperson.

  • Technik und Prüfpflichten

    Begehungen, Reparaturen bis zur vereinbarten Wertgrenze, Wartungsverträge und Prüffristen für Trinkwasser, Rauchwarnmelder, Aufzug und Heizung.

  • Versicherungen

    Verwaltung der bestehenden Gebäudeversicherungen und Abwicklung gemeldeter Schäden.

Sonderleistungen

  • Mieterwechsel ohne Vermittlung

    Kündigung entgegennehmen und Fristen prüfen, Wohnungsabnahme, Übergabe mit Zählerständen und Abrechnung der Kaution.

  • Neuvermietung

    Bonitätsprüfung und Vertragsabschluss mit neuen Mietern.

  • Mieterhöhungen

    Wir prüfen die bisherige Miete, die letzte Erhöhung und die Grundlage am Ort: den qualifizierten Mietspiegel in Künzelsau, den Mietspiegel in Crailsheim oder, in Schwäbisch Hall ohne Mietspiegel, eine andere zulässige Begründung. Sie erhalten einen Entwurf zur Freigabe, wir versenden ihn und überwachen die Fristen.

  • Modernisierungsmaßnahmen

    Planung mit Fachfirmen, Ankündigung an die Mieter und Begleitung der Ausführung.

  • Bauliche Wünsche Ihrer Mieter

    Wünsche Ihrer Mieter nach Ladepunkt, Steckersolargerät, Barrierereduzierung oder Einbruchschutz prüfen und Ihre Entscheidung vorbereiten.

  • Vertragsänderungen

    Nachträge zu bestehenden Mietverträgen, etwa bei Stellplätzen oder Nutzungsänderungen.

  • Zuarbeit für Ihren Rechtsanwalt

    Unterlagen und Sachstand für Ihren Anwalt. Eine gerichtliche Vertretung übernehmen wir nicht.

  • Energieausweis

    Beschaffung über einen Aussteller Ihrer Wahl.

  • Bestandsaufnahme der Gebäudeversicherung

    Aufstellung, was versichert ist, einschließlich Elementarschäden. Beratung und Angebote erhalten Sie von einem Makler oder Versicherer Ihrer Wahl. Wir vermitteln keine Versicherungen und erhalten keine Provisionen von Versicherern.

  • Leerstandsbetreuung

    Kontrollgänge, Lüften und Heizen im Winter, Briefkasten leeren und Zählerstände festhalten.

Welche Leistungen pauschal enthalten sind, steht verbindlich in unserem Angebot und im Leistungsverzeichnis. Sonderleistungen berechnen wir nur bei Anfall, als Pauschale oder nach Stundensatz laut Leistungsverzeichnis. Den Stundensatz rechnen wir minutengenau ab.

Ab 25 € brutto je Wohnung und Monat (21,01 € netto), auch für ein einzelnes vermietetes Haus, mindestens 50 € brutto (42,02 € netto) je Objekt und Monat. Details auf der Seite Kosten

Ablauf

So übernehmen wir Ihr Haus aus der Eigen­verwaltung

  1. Schritt 1: Gespräch und Bestandsaufnahme

    Wir besprechen mit Ihnen das Haus, die Mietverhältnisse und Ihre Wünsche.

    Zuständig
    Gemeinsam
  2. Schritt 2: Vollmacht und Verwaltervertrag

    Sie erhalten unser Angebot mit Leistungsverzeichnis. Mit Ihrer Unterschrift erteilen Sie uns die Vollmacht für die Verwaltung.

    Zuständig
    Sie
    LeistungsverzeichnisPDF
  3. Schritt 3: Schreiben an die Mieter

    Ihre Mieter erfahren schriftlich, wer ab wann ihre Ansprechperson ist und wohin die Miete geht: auf ein Konto, das auf Ihren Namen läuft.

    Zuständig
    Wir
  4. Schritt 4: Übernahme der Unterlagen

    Mietkonten, Kautionen, Schlüssel und laufende Verträge mit Dienstleistern und Versorgern gehen an uns über.

    Zuständig
    Gemeinsam
  5. Schritt 5: Abrechnung des laufenden Jahres

    Wer welchen Zeitraum abrechnet, steht im Vertrag. So bleibt die Frist für die Betriebskostenabrechnung gewahrt.

    Zuständig
    Gemeinsam
  6. Schritt 6: Erster Bericht

    Sie erhalten den ersten Bericht nach unserem Muster und eine Liste der anstehenden Termine.

    Zuständig
    Wir

Eine Person für Ihr Haus

Eine feste Ansprechperson für Ihr Haus, mit Namen und Durchwahl.

Sie kennt Ihr Haus und ist Ihre erste Adresse für Fragen zu Miete, Mietern, Abrechnung und Arbeiten am Haus. Auch Ihre Mieter wissen, an wen sie sich wenden.

Heiz- und Nebenkostenabrechnung

Heiz- und Nebenkosten­abrechnung für Vermieter und Selbstverwalter

Eine Abrechnung, die stimmt und rechtzeitig ankommt. Wir erstellen Betriebs- und Heizkostenabrechnungen, auch wenn Sie Ihr Haus sonst selbst verwalten.

  • Betriebskostenabrechnung
  • Heizkostenabrechnung mit Messdienst
  • Aufteilung der CO2-Kosten
  • Monatliche Verbrauchsinformation
  • Fristenkontrolle
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen

Musterunterlage

So sieht ein Bericht an Sie aus

Ein Ausschnitt mit fiktiven Werten. Jede Zeile ist erklärt.

Alle Musterunterlagen

Muster mit fiktiven Werten

Quartalsbericht für Vermieter

Erstellt am 10.10.2026; für eine einzelne vermietete Eigentumswohnung genauso aufgebaut, nur kürzer · Musterhaus mit 4 Wohnungen und einer Garage · 3. Quartal 2026, 01.07. bis 30.09.2026

Mieteingänge im 3. Quartal
EinheitSollEingegangenOffen
Miete mit Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten
Wohnung 1, Erdgeschoss links2.370,00 €2.370,00 €0,00 €
Wohnung 2, Erdgeschoss rechts1.905,00 €1.905,00 €0,00 €
Wohnung 3, Obergeschoss links2.415,00 €2.415,00 €0,00 €
1Wohnung 4, Obergeschoss rechts1.935,00 €1.290,00 €645,00 €1
Garage135,00 €135,00 €0,00 €
2Summe 3. Quartal8.760,00 €8.115,00 €645,00 €2
  1. Rückstand

    Die Septembermiete fehlt. Die Erinnerung ging am 08.10.2026 hinaus. Den Stand erfahren Sie spätestens mit dem nächsten Bericht.

  2. Soll und Eingang

    Soll ist, was laut Mietvertrag fällig war. Eingegangen ist, was bis 30.09.2026 auf dem Mietkonto ankam.

Was jetzt ansteht: Fristen anzeigenFristen ausblenden

Was jetzt ansteht

  • bis31.12.2026

    Heizkostenverteiler fernablesbar machen

    Nicht fernablesbare Heizkostenverteiler und Wärmezähler, die bis 01.12.2021 eingebaut wurden, müssen nachgerüstet oder ersetzt werden.

  • bis31.12.2026

    Mietpreisbremse: Verordnung endet

    In beiden Landkreisen gilt sie 2026 nur in Pfedelbach, die Verordnungen ab 2027 lagen am 04.11.2026 nur als Entwurf vor.

  • ab01.01.2027

    Kürzungsrecht auch bei Altgeräten

    Ab 01.01.2027 dürfen Mieter auch dann 3 % kürzen, wenn ältere, nicht fernablesbare Geräte nicht nachgerüstet sind. Für Geräte, die nach dem 01.12.2021 eingebaut wurden, und für eine fehlende monatliche Verbrauchsinformation gilt das Kürzungsrecht schon heute (§ 12 Abs. 1 HeizkostenV).

Alle Fristen zu Technik und Sanierung

Region

Was das in Schwäbisch Hall und Hohenlohe heißt

Mietspiegel
Künzelsau hat einen qualifizierten Mietspiegel 2025/2026, gültig vom 01.03.2026 bis Ende Februar 2028, mit einer Durchschnittsmiete von 7,97 €/m². Crailsheim veröffentlicht einen „Mietspiegel 2026“ mit Online-Rechner; ob er qualifiziert ist, nennen Stadtseite und Rechner nicht. Für Schwäbisch Hall haben wir keinen Mietspiegel für Wohnraum gefunden, Stand 04.11.2026.
Mietpreisbremse
Bis 31.12.2026 gilt sie im Landkreis Schwäbisch Hall und im Hohenlohekreis nur in Pfedelbach. Die Verordnungen ab 2027 lagen am 04.11.2026 als Entwurf vor.
Grundsteuer
Sie ist als Betriebskosten umlagefähig. Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Schwäbisch Hall ab 2026 bei 590 %, in Crailsheim bei 350 % und in Öhringen bei 370 %, Stand 04.11.2026.
Räum- und Streupflicht
In Schwäbisch Hall sind Eigentümer und Besitzer, also auch Mieter, gemeinsam verpflichtet. Unsere Empfehlung, keine Vorgabe der Satzung: Wer einen Winterdienst beauftragt, sollte dessen Arbeit regelmäßig kontrollieren. Mehr dazu unter Technik und Sanierung.

Recht kompakt

Was rechtlich gilt

  • § 556 Abs. 3 BGB

    Frist für die Betriebskostenabrechnung

    Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Danach sind Nachforderungen in der Regel ausgeschlossen.

  • CO2KostAufG mit Anlage

    Aufteilung der CO2-Kosten

    Bei Wohngebäuden teilen Vermieter und Mieter die CO2-Kosten nach einem Stufenmodell, das sich am Ausstoß des Gebäudes je Quadratmeter richtet.

  • § 2 Nr. 15 BetrKV

    Kabelfernsehen

    Grundgebühren für Kabelanschlüsse sind seit dem 01.07.2024 nicht mehr als Betriebskosten umlagefähig.

Rückruf

Lieber kurz sprechen?

Manches klärt sich am Telefon schneller. Rufen Sie uns an, oder hinterlassen Sie Name und Nummer, dann rufen wir Sie zurück.

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Verantwortlich: Haller Immobilienverwaltung, Inhaber Sergej Semjonov, Schwäbisch Hall. Wir verwenden Ihre Angaben nur, um Sie zurückzurufen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Ohne Vertragsschluss löschen wir sie nach sechs Monaten.

Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen

Was oft gefragt wird

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Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung beim Mieter sein?

Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Für das Kalenderjahr 2026 ist das der 31.12.2027. Kommt die Abrechnung später, sind Nachforderungen in der Regel ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten (§ 556 Abs. 3 BGB).

Bei vermieteten Eigentumswohnungen kann das eng werden: Das Wohnungseigentumsgesetz nennt keine feste Frist für die Jahresabrechnung der Gemeinschaft. Kommt sie spät, bleibt dem Vermieter wenig Zeit für seine eigene Abrechnung.

Wie läuft das Mahnwesen bei Rückständen?

Wir prüfen die Zahlungseingänge jeden Monat. Fehlt eine Zahlung, erinnern wir zuerst freundlich, danach folgt eine Mahnung. Wer vorübergehend in Schwierigkeiten ist, kann nach Rücksprache mit Ihnen eine Ratenzahlung vereinbaren. Bleibt die Zahlung aus, geben wir den Vorgang mit allen Unterlagen an einen Rechtsanwalt und arbeiten ihm zu.

In einer Eigentümergemeinschaft mahnen wir Hausgeldrückstände ebenso. Eine Ratenzahlung vereinbaren wir dort nur auf Grundlage eines Beschlusses oder der Befugnisse, die uns die Gemeinschaft eingeräumt hat. Die Gemeinschaft kann beschließen, dass der säumige Eigentümer die Mahnkosten trägt.

Können meine bisherigen Handwerker bleiben?

Ja, wenn Sie das möchten. Betriebe, denen Sie vertrauen, beauftragen wir weiter, bis zu einer Wertgrenze, die wir im Vertrag festlegen. Voraussetzung ist, dass Angebote und Rechnungen nachvollziehbar sind, denn wir legen sie in der Abrechnung offen. Bei größeren Arbeiten holen wir zusätzlich Vergleichsangebote ein und legen sie Ihnen zur Entscheidung vor. Hört ein Betrieb auf, etwa weil der Inhaber in den Ruhestand geht, schlagen wir Ihnen andere Betriebe vor.

Mehr zu Vermietung abgeben
Verwalten Sie auch ein einzelnes vermietetes Haus?

Ja, auch ein einzelnes vermietetes Einfamilienhaus, eine Doppelhaushälfte oder ein Zweifamilienhaus mit Einliegerwohnung. In beiden Landkreisen sind rund 87 bis 88 % der Wohngebäude Ein- oder Zweifamilienhäuser.

Wir übernehmen Mieteinzug und Kaution, Betriebs- und Heizkostenabrechnung, Reparaturen und den Kontakt zu Ihren Mietern, wie bei einem größeren Mietshaus. Sie bleiben Eigentümer und entscheiden über alles, was über den laufenden Betrieb hinausgeht. Was die Verwaltung für Ihr Haus kostet, steht in unserem Angebot.

Wohin gehen die Mieten, und wann bekomme ich mein Geld?

Nach der Übernahme zahlen Ihre Mieter auf ein Konto, das auf Ihren Namen läuft, nicht auf ein Konto der Verwaltung. Ihre Mieter erfahren beim Start schriftlich, wohin die Miete geht. Die Mieten zahlen wir Ihnen monatlich aus.

Jedes Quartal erhalten Sie einen Bericht mit den Mieteingängen, Rückständen und Ausgaben des Zeitraums, die Belege als PDF per E-Mail und auf Wunsch auf Papier. Wie ein solcher Bericht aussieht, zeigt unser Muster-Quartalsbericht.

Muster-Quartalsbericht ansehen
Gilt in Schwäbisch Hall die Mietpreisbremse?

Nein. Die Mietpreisbremse begrenzt die Miete bei einer Neuvermietung. Bis zum 31.12.2026 gilt sie im Landkreis Schwäbisch Hall und im Hohenlohekreis nur in Pfedelbach. Für neue Mietverträge in Schwäbisch Hall, Crailsheim, Öhringen oder Künzelsau gilt sie damit nicht.

Für die Jahre ab 2027 hat das Land neue Verordnungen vorbereitet. Am 04.11.2026 lagen sie nur als Entwurf vor, aus der Region wieder nur mit Pfedelbach. Wir fassen diese Antwort neu, sobald die Verordnungen beschlossen sind.

Gibt es in Schwäbisch Hall einen Mietspiegel?

Einen Mietspiegel für Wohnraum haben wir für Schwäbisch Hall nicht gefunden, Stand 04.11.2026. Verpflichtet sind Gemeinden erst ab mehr als 50.000 Einwohnern. Schwäbisch Hall hatte am 31.12.2025 amtlich 42.705 Einwohner.

Eine Mieterhöhung muss dann auf anderem Weg begründet werden. Die Vorbereitung übernehmen wir in der Mietverwaltung als Sonderleistung. In der Region hat Künzelsau einen qualifizierten Mietspiegel.

Erzählen Sie uns von Ihrem Haus.

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