Vermietung abgeben
Vermietung abgeben: Entlastung für langjährige Vermieter und Erbengemeinschaften
Sie haben Ihr Haus lange selbst vermietet und möchten die Arbeit abgeben? Wir übernehmen sie in Ruhe und Schritt für Schritt, Sie bleiben Eigentümer und behalten den Überblick.
- Antwort innerhalb von 24 Stunden an Werktagen
- Feste Ansprechperson
- Sitz in Schwäbisch Hall
Worum es geht
Wer ein Haus über viele Jahre selbst vermietet hat, kennt jeden Zähler und jeden Mieter. Irgendwann wird die Arbeit zu viel, oder die Kinder wohnen weit weg. Dann übernehmen wir: Mieten, Abrechnungen, Reparaturen und die Gespräche mit den Mietern. Was größer ist als der Alltag, entscheiden weiter Sie, und Sie wissen jederzeit, was in Ihrem Haus passiert.
Ihre Handwerker können bleiben. Wenn Sie mit Ihren Betrieben zufrieden sind, arbeiten wir mit ihnen weiter: bis zu einer Wertgrenze von 1.500 € brutto je Auftrag ohne Rückfrage, darüber mit Vergleichsangeboten, die wir Ihnen vorlegen. Treppenhaus, Winterdienst und Mülltonnen organisieren wir auf Wunsch über Partner, siehe Objektbetreuung.
Vorsorge, falls Sie ausfallen. Auf Wunsch stimmen wir uns mit einer Person ab, die Sie bevollmächtigt haben, und halten schriftlich fest, wer im Notfall informiert wird. Wie Sie Vollmachten regeln, besprechen Sie mit Ihrem Notar oder Rechtsanwalt; rechtlich beraten wir dazu nicht.
Papier, Telefon, persönliches Gespräch. Ihre Ansprechperson kennt Ihr Haus und ist telefonisch erreichbar. Berichte erhalten Sie auf Papier oder per E-Mail, ganz wie Sie möchten. Und wenn Sie lieber persönlich sprechen, vereinbaren wir einen Termin.
Konto und Laufzeit. Die Mieten gehen auf ein Konto, das auf Ihren Namen läuft, und wir zahlen sie Ihnen monatlich aus. Der Vertrag läuft zuerst 12 Monate, danach unbefristet mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende. Die Übernahme ist in der Grundvergütung enthalten.
Für Erbengemeinschaften. Wenn mehrere erben, brauchen alle dieselben Informationen. Jeder Miterbe erhält denselben Bericht, eine Ansprechperson hält alle auf demselben Stand, und die bestehenden Mietverhältnisse laufen weiter. Ein Informationsgespräch mit allen Miterben zur Verwaltung des Hauses ist möglich. Die Erbauseinandersetzung selbst vermitteln oder moderieren wir nicht; dafür sind Notar, Rechtsanwalt und Steuerberatung die richtigen Partner, mit denen wir gern zusammenarbeiten.

Leistungsumfang
Was wir übernehmen
Grundleistungen
Alles aus der Mietverwaltung
Mieteinzug, Kautionen, Betriebs- und Heizkostenabrechnung, Mieterkommunikation, Reparaturen und Prüffristen wie in der Mietverwaltung.
Übernahme und Ersterfassung
Mietverträge, Zähler, Schlüssel, Versicherungen und laufende Verträge vollständig erfassen, auch wenn die Unterlagen verstreut liegen.
Berichte an mehrere Empfänger
Derselbe Bericht an alle Miterben oder zusätzlich an eine bevollmächtigte Person, auf Papier oder per E-Mail.
Feste Ansprechperson
Eine Person, die Ihr Haus und Ihre Mieter kennt und telefonisch erreichbar ist.
Persönliche Termine
Ein persönliches Erstgespräch und weitere Termine nach Absprache.
Jahresübersicht für die Steuerberatung
Einnahmen und Ausgaben des Hauses auf einen Blick. Eine Steuerberatung leisten wir nicht.
Sonderleistungen
Informationsgespräch mit allen Miterben
Ein gemeinsamer Termin, in dem alle Erben dieselben Zahlen und denselben Stand zur Verwaltung des Hauses erhalten.
Leerstandsbetreuung
Kontrollgänge, Lüften und Heizen im Winter, Briefkasten leeren und Zählerstände festhalten.
Räumung und Renovierung
Koordination über Fachbetriebe, mit Angeboten, Terminen und Abnahme der Arbeiten.
Verkaufsvorbereitung
Unterlagen für einen möglichen Verkauf zusammenstellen. Einen Käufer vermitteln wir nicht.
Neuvermietung leerer Wohnungen
Miethöhe einschätzen, Besichtigungen, Bonitätsprüfung und Mietvertrag.
Energieausweis
Beschaffung über einen Aussteller Ihrer Wahl.
Welche Leistungen pauschal enthalten sind, steht verbindlich in unserem Angebot und im Leistungsverzeichnis. Sonderleistungen berechnen wir nur bei Anfall, als Pauschale oder nach Stundensatz laut Leistungsverzeichnis. Den Stundensatz rechnen wir minutengenau ab.
Ab 25 € brutto je Wohnung und Monat (21,01 € netto), auch für ein einzelnes vermietetes Haus, mindestens 50 € brutto (42,02 € netto) je Objekt und Monat. Details auf der Seite Kosten
Ablauf
So übernehmen wir Ihr Haus aus der Eigenverwaltung
Schritt 1: Gespräch und Bestandsaufnahme
Wir besprechen mit Ihnen das Haus, die Mietverhältnisse und Ihre Wünsche.
Schritt 2: Vollmacht und Verwaltervertrag
Sie erhalten unser Angebot mit Leistungsverzeichnis. Mit Ihrer Unterschrift erteilen Sie uns die Vollmacht für die Verwaltung.
LeistungsverzeichnisPDFSchritt 3: Schreiben an die Mieter
Ihre Mieter erfahren schriftlich, wer ab wann ihre Ansprechperson ist und wohin die Miete geht: auf ein Konto, das auf Ihren Namen läuft.
Schritt 4: Übernahme der Unterlagen
Mietkonten, Kautionen, Schlüssel und laufende Verträge mit Dienstleistern und Versorgern gehen an uns über.
Schritt 5: Abrechnung des laufenden Jahres
Wer welchen Zeitraum abrechnet, steht im Vertrag. So bleibt die Frist für die Betriebskostenabrechnung gewahrt.
Schritt 6: Erster Bericht
Sie erhalten den ersten Bericht nach unserem Muster und eine Liste der anstehenden Termine.
Eine Person für Ihr Haus
Eine feste Ansprechperson für Ihr Haus, mit Namen und Durchwahl.
Sie kennt Ihr Haus, ist telefonisch erreichbar und hält bei einer Erbengemeinschaft alle Miterben auf demselben Stand.
Region
Was das in Schwäbisch Hall und Hohenlohe heißt
- Haustypen
- In beiden Landkreisen sind rund 87 bis 88 % der Wohngebäude Ein- oder Zweifamilienhäuser, die Wohnungen sind im Schnitt rund 107 m² groß. Diese Leistung ist deshalb ausdrücklich auch für ein Zweifamilienhaus mit Einliegerwohnung gedacht.
- Was Sie für das erste Gespräch bereitlegen
- Mietverträge, die letzte Betriebskostenabrechnung, eine Schlüsselliste, Wartungsverträge und Versicherungsscheine. Fehlt etwas davon, fangen wir trotzdem an und besorgen den Rest mit Ihnen.
Recht kompakt
Was rechtlich gilt
§ 556 Abs. 3 BGB
Abrechnung im Jahr der Übergabe
Die Betriebskostenabrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen, auch wenn die Verwaltung im laufenden Jahr wechselt. Deshalb legen wir im Vertrag fest, wer welchen Zeitraum abrechnet.
§ 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO
Vermittlung braucht eine eigene Erlaubnis
Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Kauf- oder Mietverträgen über Grundstücke und Wohnräume vermittelt, braucht eine Erlaubnis als Makler. Für einen Verkauf stellen wir deshalb Unterlagen zusammen, die Vermittlung eines Käufers gehört nicht zu dieser Leistung.
Rückruf
Lieber kurz sprechen?
Manches klärt sich am Telefon schneller. Rufen Sie uns an, oder hinterlassen Sie Name und Nummer, dann rufen wir Sie zurück.
Mo bis Fr 9:00 bis 17:00 Uhr
Häufige Fragen
Was oft gefragt wird
Alle FragenKönnen meine bisherigen Handwerker bleiben?
Ja, wenn Sie das möchten. Betriebe, denen Sie vertrauen, beauftragen wir weiter, bis zu einer Wertgrenze, die wir im Vertrag festlegen. Voraussetzung ist, dass Angebote und Rechnungen nachvollziehbar sind, denn wir legen sie in der Abrechnung offen. Bei größeren Arbeiten holen wir zusätzlich Vergleichsangebote ein und legen sie Ihnen zur Entscheidung vor. Hört ein Betrieb auf, etwa weil der Inhaber in den Ruhestand geht, schlagen wir Ihnen andere Betriebe vor.
Können Sie auch den Verkauf vorbereiten?
Ja, mit den Unterlagen. Wir stellen zusammen, was bei einem Verkauf typischerweise gebraucht wird: Mietverträge und Mieterliste, die letzten Betriebskostenabrechnungen, Wartungs- und Prüfnachweise, Versicherungen, Pläne und einen Energieausweis, den wir bei einem Aussteller Ihrer Wahl beschaffen. Einen Käufer suchen oder vermitteln wir nicht. Dafür braucht es eine eigene Erlaubnis als Makler (§ 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO). Mit einem Makler Ihrer Wahl arbeiten wir gern zusammen und beantworten seine Fragen zum Haus.
Ich habe ein Haus in der Region geerbt und wohne weit weg. Was übernehmen Sie?
Den Alltag vor Ort. Wir übernehmen den Schlüssel, und bei der ersten Begehung halten wir den Zustand des Hauses in einem Fotoprotokoll fest. Ist das Haus vermietet, kümmern wir uns um Mieten, Abrechnungen, Reparaturen und den Kontakt zu den Mietern.
Steht es leer, gehen wir regelmäßig durch, lüften und heizen im Winter und leeren den Briefkasten; diese Leerstandsbetreuung ist eine Sonderleistung. Unterlagen und Berichte erhalten Sie als PDF per E-Mail oder auf Wunsch per Post, bei mehreren Erben jeder denselben.
Verwalten Sie auch ein einzelnes vermietetes Haus?
Ja, auch ein einzelnes vermietetes Einfamilienhaus, eine Doppelhaushälfte oder ein Zweifamilienhaus mit Einliegerwohnung. In beiden Landkreisen sind rund 87 bis 88 % der Wohngebäude Ein- oder Zweifamilienhäuser.
Wir übernehmen Mieteinzug und Kaution, Betriebs- und Heizkostenabrechnung, Reparaturen und den Kontakt zu Ihren Mietern, wie bei einem größeren Mietshaus. Sie bleiben Eigentümer und entscheiden über alles, was über den laufenden Betrieb hinausgeht. Was die Verwaltung für Ihr Haus kostet, steht in unserem Angebot.
Wohin gehen die Mieten, und wann bekomme ich mein Geld?
Nach der Übernahme zahlen Ihre Mieter auf ein Konto, das auf Ihren Namen läuft, nicht auf ein Konto der Verwaltung. Ihre Mieter erfahren beim Start schriftlich, wohin die Miete geht. Die Mieten zahlen wir Ihnen monatlich aus.
Jedes Quartal erhalten Sie einen Bericht mit den Mieteingängen, Rückständen und Ausgaben des Zeitraums, die Belege als PDF per E-Mail und auf Wunsch auf Papier. Wie ein solcher Bericht aussieht, zeigt unser Muster-Quartalsbericht.
Erzählen Sie uns von Ihrem Haus.
Ein paar Angaben genügen für ein erstes Angebot. Lieber reden? Rufen Sie an oder bitten Sie um Rückruf.
Oder direkt: 01567 9834824