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Schadensmanagement

Schäden und Versicherungs­fälle: schnell und dokumentiert

Wenn Wasser läuft oder ein Sturm das Dach abdeckt, zählt jede Stunde. Sobald Sie uns erreichen, veranlassen wir Sofortmaßnahmen, dokumentieren den Schaden und begleiten die Regulierung.

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Worum es geht

Bei einem Wasserschaden, einem Sturm oder Hochwasser kommt es auf die ersten Stunden an. Wir sorgen dafür, dass schnell gehandelt wird: die Ursache stoppen, den Schaden begrenzen, Handwerker oder Trocknung bestellen. Zu unseren Telefonzeiten erreichen Sie uns direkt; bei einem akuten Schaden rufen Sie bitte an, statt einen Rückruf anzufordern. Danach dokumentieren wir den Schaden so, dass ihn der Versicherer nachvollziehen kann, und klären, welcher Teil betroffen ist: Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum oder die Sachen des Mieters.

Der Versicherer erhält von uns eine vollständige Meldung mit Fotos, Protokoll und Kostenvoranschlägen. Eigentümer, Verwaltungsbeirat und Mieter erfahren, was passiert ist und wie es weitergeht. Wir bleiben dran, bis der Schaden behoben und die Entschädigung abgerechnet ist.

Was Sie im Notfall zuerst tun. Bis Hilfe da ist: Wasser am Haupthahn absperren, betroffene Stromkreise an der Sicherung abschalten und den Schaden fotografieren. Bringen Sie sich und andere dabei nicht in Gefahr, und melden Sie den Schaden danach so schnell wie möglich bei uns.

Leistungsumfang

Was wir übernehmen

Grundleistungen

  • Schaden aufnehmen

    Mit Fotos und Protokoll: was passiert ist, wann, wo im Haus und welche Wohnungen und Bauteile betroffen sind.

  • Sofortmaßnahmen veranlassen

    Handwerker, Leckortung, Trocknung oder Notabdeckung beauftragen, damit sich der Schaden nicht ausweitet, und die Termine mit den Bewohnern abstimmen.

  • Meldung an den Versicherer

    Schnell und vollständig an die Gebäudeversicherung, mit den Unterlagen, die der Versicherer für die Prüfung braucht.

  • Betroffene informieren

    Eigentümer, Verwaltungsbeirat und Mieter erfahren, was passiert ist, was als Nächstes geschieht und wann Handwerker kommen.

Sonderleistungen

  • Abwicklung größerer Schäden

    Bei Schäden mit vielen Beteiligten, Gutachtern und mehreren Gewerken rechnen wir nach unserem Stundensatz für Technik ab. Den Umfang legen wir im Angebot fest.

  • Bestandsaufnahme der Gebäudeversicherung

    Aufnahme der bestehenden Policen: was versichert ist, einschließlich Elementarschäden. Beratung und Angebote erhalten Sie von einem Versicherungsmakler oder Versicherer Ihrer Wahl, wir vermitteln keine Versicherungen. Provisionen von Versicherern erhalten wir nicht.

  • Zuarbeit für Gutachter und Anwalt

    Fotos, Protokolle und Sachstand für einen Gutachter oder Ihren Rechtsanwalt. Eine Rechtsberatung oder gerichtliche Vertretung übernehmen wir nicht.

Welche Grundleistungen pauschal enthalten sind, steht verbindlich im Angebot und im Leistungsverzeichnis. Die Abwicklung größerer Schäden rechnen wir nach unserem Stundensatz für Technik ab, die übrigen Sonderleistungen als Pauschale oder nach Stundensatz laut Leistungsverzeichnis; den Umfang legen wir im Angebot fest.

Leistungen nach Aufwand ab 49 € brutto je Stunde (41,18 € netto), minutengenau abgerechnet. Details auf der Seite Kosten

Ablauf

So läuft ein Schadensfall

  1. Schritt 1: Meldung

    Sie melden den Schaden telefonisch oder per E-Mail, möglichst mit Adresse, Ort im Haus und ersten Fotos. Auch Mieter können sich direkt bei uns melden.

    Zuständig
    Sie
  2. Schritt 2: Sofortmaßnahmen

    Wir veranlassen, was sofort nötig ist, etwa Leck abdichten, Wasser absaugen, Notabdeckung oder Absperrung. In einer Eigentümergemeinschaft darf und muss der Verwalter solche Notmaßnahmen auch ohne vorherigen Beschluss treffen.

    Zuständig
    Wir
  3. Schritt 3: Schadenaufnahme und Meldung

    Wir nehmen den Schaden mit Fotos und Protokoll auf und melden ihn dem Versicherer mit allen Unterlagen.

    Zuständig
    Wir
  4. Schritt 4: Gutachter und Handwerker

    Wir stimmen Gutachter, Leckortung, Trocknung und Handwerker ab, holen Kostenvoranschläge ein und koordinieren die Termine mit Bewohnern und Versicherer.

    Zuständig
    Wir
  5. Schritt 5: Regulierung und Nachweis

    Wir verfolgen die Zahlung des Versicherers und weisen Schaden, Kosten und Entschädigung im Bericht an Sie oder in der Jahresabrechnung der Gemeinschaft nach.

    Zuständig
    Wir
  6. Schritt 6: Nachsorge

    Wir sorgen dafür, dass die Ursache behoben wird, und nehmen die bestehenden Policen auf: was versichert ist, auch ob Elementarschäden eingeschlossen sind. Die Beratung zum passenden Versicherungsschutz übernimmt ein Versicherungsmakler oder der Versicherer Ihrer Wahl; Versicherungen vermitteln wir nicht.

    Zuständig
    Gemeinsam

Region

Was das in Schwäbisch Hall und Hohenlohe heißt

Hochwasser und Starkregen
2013 erlebte Öhringen ein starkes Hochwasser. In Künzelsau waren Hochwasser und Starkregen am ersten Juniwochenende 2024 der Schwerpunkt der Feuerwehreinsätze. Bei der Bestandsaufnahme der Policen sehen wir deshalb nach, ob die Gebäudeversicherung Elementarschäden einschließt. Beratung und Angebote kommen von einem Versicherungsmakler oder Versicherer Ihrer Wahl.
Vorsorge in Schwäbisch Hall
Für die Hochwasservorsorge verweist die Stadt auf das Landesportal zum Hochwasserrisikomanagement.

Recht kompakt

Was rechtlich gilt

  • § 27 WEG

    Notmaßnahmen ohne Beschluss

    Der Verwalter ist berechtigt und verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Nachteils erforderlich sind, auch ohne vorherigen Beschluss. Die Eigentümer können diese Befugnisse per Beschluss erweitern oder einschränken.

  • § 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG

    Versicherung des Gemeinschaftseigentums

    Zur ordnungsmäßigen Verwaltung gehören eine angemessene Versicherung des Gemeinschaftseigentums zum Neuwert und eine angemessene Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Bei Streit mit dem Versicherer über Deckung oder Haftung empfehlen wir anwaltliche Hilfe.

Häufige Fragen

Was oft gefragt wird

Alle Fragen
Wie schnell antworten Sie, und wie melde ich einen Schaden?

Auf jede Anfrage antworten wir innerhalb von 24 Stunden an Werktagen. Telefonisch erreichen Sie uns Mo bis Fr 9:00 bis 17:00 Uhr.

Einen Wasserrohrbruch, einen Heizungsausfall im Winter oder einen Sturmschaden melden Sie uns am besten telefonisch zu den Telefonzeiten oder über das Kontaktformular. Bis Hilfe da ist: Wasser am Haupthahn absperren, betroffene Stromkreise abschalten, Schäden fotografieren.

Kontakt und Telefonzeiten
Wer kümmert sich um einen Wasserschaden in einer vermieteten Eigentumswohnung?

Wer sich kümmert, hängt davon ab, ob Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum betroffen ist. Oft ist das erst klar, wenn die Ursache gefunden ist. Für das Gemeinschaftseigentum handelt der Verwalter der Gemeinschaft; zur ordnungsmäßigen Verwaltung gehört, es zum Neuwert zu versichern. In der Sondereigentumsverwaltung melden wir den Schaden für Sie, halten Ihren Mieter auf dem Laufenden und stimmen uns mit dem Verwalter der Gemeinschaft und den Versicherern ab. Wer am Ende für den Schaden haftet, beurteilen wir nicht im Einzelfall. Bei Streit empfehlen wir anwaltliche Hilfe.

Wer zahlt einen Schaden am Haus: die Gemeinschaft oder der einzelne Eigentümer?

Ob die Gemeinschaft oder ein einzelner Eigentümer zahlt, hängt davon ab, ob Gemeinschafts- oder Sondereigentum betroffen ist und was Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung regeln. Kosten der Gemeinschaft, etwa für das gemeinschaftliche Eigentum, trägt jeder Eigentümer nach seinem Anteil; die Eigentümer können für einzelne Kosten oder Kostenarten per Beschluss eine andere Verteilung festlegen. Was zum Gemeinschaftseigentum und was zum Sondereigentum gehört, steht in der Teilungserklärung, abweichende Kostenregeln oft in der Gemeinschaftsordnung. Wir sehen in diesen Unterlagen nach und weisen die Kosten in der Jahresabrechnung aus. Bei Streit über die Zuordnung empfehlen wir anwaltliche Hilfe.

Was tue ich als Mieter bei einem Wasserschaden?

Zuerst das Wasser am Haupthahn absperren, wenn das gefahrlos geht, und den Schaden fotografieren. Dann melden Sie den Schaden sofort Ihrem Vermieter oder der Hausverwaltung. Mieter müssen einen Mangel oder eine nötige Schutzmaßnahme unverzüglich anzeigen; wer das unterlässt, muss den daraus entstehenden Schaden ersetzen und verliert unter Umständen das Recht auf Mietminderung. Verwalten wir das Haus, veranlassen wir die Sofortmaßnahmen und melden den Schaden dem Versicherer.

Erzählen Sie uns von Ihrem Haus.

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