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Leistungen

Unsere Leistungen für Eigentümer und Vermieter

Ob ganzes Mietshaus, vermietete Eigentumswohnung oder Hilfe bei Technik und Sanierung: Hier sehen Sie, was wir übernehmen und worin sich die Verwaltungsarten unterscheiden. Was die feste Vergütung abdeckt und was nur bei Anfall berechnet wird, steht im Leistungsverzeichnis.

Verwaltung

Laufend und auf Dauer

Verwaltung heißt: Wir übernehmen die laufende Arbeit für Ihr Haus oder Ihre Wohnung auf Dauer, mit Vertrag und fester monatlicher Vergütung. Welche Art passt, hängt davon ab, wem das Eigentum gehört: Ihnen allein, einer Gemeinschaft von Eigentümern oder Ihnen als Eigentümer einer einzelnen Wohnung im Haus.

  • WEG-Verwaltung

    Versammlung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Erhaltung für Ihre Eigentümergemeinschaft, nachvollziehbar für alle.

  • Kleine WEG und Selbstverwalter

    Für Gemeinschaften mit wenigen Wohnungen und für Selbstverwalter: Buchhaltung, Abrechnung und Versammlung, schlank organisiert.

  • Mietverwaltung

    Miete, Mieter, Abrechnung und Technik für Ihr Mietshaus, mit Berichten, die Sie verstehen, und einer festen Ansprechperson.

  • Sondereigentumsverwaltung

    Miete, Mieterabrechnung und Abstimmung mit dem Verwalter der Gemeinschaft für Ihre vermietete Eigentumswohnung, auch aus der Ferne.

  • Gewerbe und Mischobjekte

    Wohn- und Geschäftshäuser und Gewerbeeinheiten: Indexmiete, Laufzeiten, Nebenkosten mit Umsatzsteuer und Prüfpflichten im Blick.

  • Neubau und Erstverwaltung

    Hausgeld-Kalkulation vor dem Vertriebsstart, saubere Einrichtung und Übergabe an die Käufer. Verpflichtet sind wir der Gemeinschaft.

Service

Für bestimmte Anlässe

Hier geht es um Anlässe mit eigenem Ablauf: ein Haus, das Sie nach Jahren der eigenen Vermietung abgeben möchten, oder eine Heizung, ein Dach, eine Sanierung, die gut vorbereitet sein will. Die laufende Technik ist in jeder Verwaltung enthalten, größere Vorhaben begleiten wir als Sonderleistung.

  • Vermietung abgeben

    Für Vermieter, die die Arbeit abgeben möchten: Übernahme Schritt für Schritt, mit fester Ansprechperson und Berichten auf Papier.

  • Technik und Sanierung

    Prüffristen, Wartung und Erhaltungsplan, dazu Heizungstausch, Fernwärme und Förderung so vorbereitet, dass Sie gut entscheiden.

  • Objektbetreuung

    Hausmeister, Treppenhausreinigung, Winterdienst und Grünpflege über Partner, von uns organisiert und kontrolliert.

  • Schadensmanagement

    Wasser, Sturm oder Hochwasser: Sofortmaßnahmen, Schadenaufnahme mit Fotos und Begleitung der Regulierung mit dem Versicherer.

  • Heiz- und Nebenkostenabrechnung

    Betriebs- und Heizkostenabrechnung, auch wenn Sie Ihr Haus selbst verwalten: fristgerecht, mit CO2-Aufteilung und Verbrauchsinformation.

  • Vermietungsservice

    Miethöhe, Exposé, Besichtigungen, Bonitätsprüfung und Übergabe: Neuvermietung mit klaren Kriterien, die Wahl treffen Sie.

  • Verwalterwechsel

    Ablauf, Fristen, Beschluss und Übergabe, mit Zeitplan ab Ihrer nächsten Versammlung.

Übersicht

Alle Leistungen von A bis Z

Jede Leistung mit der Seite, auf der sie genau beschrieben ist. Was Grund- und was Sonderleistung ist, steht im Leistungsverzeichnis.

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Im Leistungsgebiet: Hausverwaltung für Schwäbisch HallHausverwaltung für CrailsheimHausverwaltung für ÖhringenHausverwaltung für KünzelsauHausverwaltung für IlshofenHausverwaltung für Gaildorf

Vergleich

Welche Verwaltung für welches Eigentum

WEG-Verwaltung, Mietverwaltung und Sondereigentumsverwaltung werden oft verwechselt. Entscheidend ist, wer den Vertrag schließt und wem gegenüber abgerechnet wird.

Welche Verwaltung für welches Eigentum
MerkmalWEG-Verwaltung
MietverwaltungSondereigentumsverwaltungGewerbeverwaltung
AuftraggeberGemeinschaft der Wohnungseigentümer (§ 9a WEG)Eigentümer des HausesEigentümer der einzelnen Wohnung, eigener Vertrag je EigentümerEigentümer der Gewerbeeinheit
GegenstandGemeinschaftseigentum: Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizung, Außenanlagendas ganze Mietshausvermietete Eigentumswohnung, also das SondereigentumLäden, Büros, Praxen und andere Gewerbeflächen
KernaufgabenVersammlung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Vermögensbericht (§ 28 WEG), ErhaltungMieteinzug, Betriebskostenabrechnung, Mieter, TechnikMieteinzug, Umlage der WEG-Abrechnung auf den MieterIndexmiete, Nebenkosten mit Umsatzsteuer, Betreiberpflichten
Abrechnung gegenüberden Eigentümernden Mietern, Zugang spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB)dem Mieter, mit derselben Fristdem Mieter, nach Mietvertrag
Erlaubnis nach § 34c GewOja, § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewOja, bei Wohnraumja, Mietverhältnisse über Wohnraum für Drittereine Gewerbeverwaltung nach dem Wortlaut nicht, bei Mischobjekten mit Wohnungen ja
WEG-Verwaltung
Auftraggeber
Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (§ 9a WEG)
Gegenstand
Gemeinschaftseigentum: Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizung, Außenanlagen
Kernaufgaben
Versammlung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Vermögensbericht (§ 28 WEG), Erhaltung
Abrechnung gegenüber
den Eigentümern
Erlaubnis nach § 34c GewO
ja, § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO
Mietverwaltung
Auftraggeber
Eigentümer des Hauses
Gegenstand
das ganze Mietshaus
Kernaufgaben
Mieteinzug, Betriebskostenabrechnung, Mieter, Technik
Abrechnung gegenüber
den Mietern, Zugang spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB)
Erlaubnis nach § 34c GewO
ja, bei Wohnraum
Sondereigentumsverwaltung
Auftraggeber
Eigentümer der einzelnen Wohnung, eigener Vertrag je Eigentümer
Gegenstand
vermietete Eigentumswohnung, also das Sondereigentum
Kernaufgaben
Mieteinzug, Umlage der WEG-Abrechnung auf den Mieter
Abrechnung gegenüber
dem Mieter, mit derselben Frist
Erlaubnis nach § 34c GewO
ja, Mietverhältnisse über Wohnraum für Dritte
Gewerbeverwaltung
Auftraggeber
Eigentümer der Gewerbeeinheit
Gegenstand
Läden, Büros, Praxen und andere Gewerbeflächen
Kernaufgaben
Indexmiete, Nebenkosten mit Umsatzsteuer, Betreiberpflichten
Abrechnung gegenüber
dem Mieter, nach Mietvertrag
Erlaubnis nach § 34c GewO
reine Gewerbeverwaltung nach dem Wortlaut nicht, bei Mischobjekten mit Wohnungen ja

Leistungsverzeichnis

Grundleistung und Sonderleistung

Grundleistungen sind Aufgaben, die regelmäßig anfallen: Zahlungsverkehr, Abrechnungen, Begehungen, laufende Verträge. Sie sind mit der festen monatlichen Vergütung abgegolten.

Sonderleistungen fallen nur in bestimmten Lagen an, etwa bei einem Mieterwechsel, einem größeren Versicherungsschaden oder einer Sanierung. Sie werden nur bei Anfall berechnet, nach dem Satz, der im Vertrag steht.

Eine gesonderte Vergütung ist nur zulässig, wenn klar ist, was pauschal und was extra berechnet wird. Unser Leistungsverzeichnis führt deshalb jede Leistung einzeln auf, damit Sie Angebote Punkt für Punkt vergleichen können.

Häufige Fragen

Was oft gefragt wird

Was ist in der Grundvergütung enthalten, was kostet extra?

Üblich ist eine Festvergütung für die Grundleistungen: laufende Buchhaltung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, die ordentliche Versammlung, die Umsetzung der Beschlüsse und die laufende Erhaltung des Hauses. Besondere Leistungen werden nur bei Anfall berechnet. Häufig gesondert berechnet werden etwa eine zweite oder außerordentliche Versammlung und die Abwicklung von Versicherungsschäden, außerdem bauliche Maßnahmen über einer vereinbarten Wertgrenze.

Die Trennung ist zulässig, wenn klar erkennbar ist, was pauschal und was gesondert abgerechnet wird (BGH, 05.07.2019, V ZR 278/17). Was bei uns Grundleistung und was Sonderleistung ist, legen wir im Leistungsverzeichnis fest, das jedem Angebot und Vertrag beiliegt.

Leistungsverzeichnis ansehen
Was ist der Unterschied zwischen WEG-Verwaltung, Mietverwaltung und SEV?

WEG-Verwaltung: Auftraggeber ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Verwaltet wird das gemeinschaftliche Eigentum, etwa Dach, Fassade, Treppenhaus und zentrale Heizung, dazu Hausgeld, Rücklage und Versammlung.

Mietverwaltung: Auftraggeber ist der Eigentümer eines Mietshauses. Verwaltet werden Mietverhältnisse, Mieteinnahmen, Betriebskosten und das ganze Gebäude.

Sondereigentumsverwaltung (SEV): Auftraggeber ist ein einzelner Wohnungseigentümer. Verwaltet wird seine vermietete Wohnung, mit einem eigenen Vertrag neben dem Verwalter der Gemeinschaft.

Verwalten Sie unsere vermietete Wohnung auch, wenn die Gemeinschaft einen anderen Verwalter hat?

Ja, das ist der Regelfall der Sondereigentumsverwaltung (SEV). Sie schließen mit uns einen eigenen Vertrag für Ihre Wohnung. Wir stimmen uns mit dem Verwalter der Gemeinschaft ab, prüfen dessen Jahresabrechnung und erstellen daraus die Betriebskostenabrechnung für Ihren Mieter.

Die monatliche Verbrauchsinformation für Mieter und die Aufteilung der CO2-Kosten gehören nach einem verbreiteten Mustervertrag nicht zu den Grundleistungen der WEG-Verwaltung. Das übernehmen wir für Sie. In der Eigentümerversammlung vertreten wir Sie mit Ihrer Vollmacht, soweit die Gemeinschaftsordnung das zulässt; den Umfang legen wir im Vertrag fest.

Mehr zur Sondereigentumsverwaltung

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