Leistungen
Unsere Leistungen für Eigentümer und Vermieter
Ob ganzes Mietshaus, vermietete Eigentumswohnung oder Hilfe bei Technik und Sanierung: Hier sehen Sie, was wir übernehmen und worin sich die Verwaltungsarten unterscheiden. Was die feste Vergütung abdeckt und was nur bei Anfall berechnet wird, steht im Leistungsverzeichnis.
Verwaltung
Laufend und auf Dauer
Verwaltung heißt: Wir übernehmen die laufende Arbeit für Ihr Haus oder Ihre Wohnung auf Dauer, mit Vertrag und fester monatlicher Vergütung. Welche Art passt, hängt davon ab, wem das Eigentum gehört: Ihnen allein, einer Gemeinschaft von Eigentümern oder Ihnen als Eigentümer einer einzelnen Wohnung im Haus.
WEG-Verwaltung
Versammlung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Erhaltung für Ihre Eigentümergemeinschaft, nachvollziehbar für alle.
Kleine WEG und Selbstverwalter
Für Gemeinschaften mit wenigen Wohnungen und für Selbstverwalter: Buchhaltung, Abrechnung und Versammlung, schlank organisiert.
Mietverwaltung
Miete, Mieter, Abrechnung und Technik für Ihr Mietshaus, mit Berichten, die Sie verstehen, und einer festen Ansprechperson.
Sondereigentumsverwaltung
Miete, Mieterabrechnung und Abstimmung mit dem Verwalter der Gemeinschaft für Ihre vermietete Eigentumswohnung, auch aus der Ferne.
Gewerbe und Mischobjekte
Wohn- und Geschäftshäuser und Gewerbeeinheiten: Indexmiete, Laufzeiten, Nebenkosten mit Umsatzsteuer und Prüfpflichten im Blick.
Neubau und Erstverwaltung
Hausgeld-Kalkulation vor dem Vertriebsstart, saubere Einrichtung und Übergabe an die Käufer. Verpflichtet sind wir der Gemeinschaft.
Service
Für bestimmte Anlässe
Hier geht es um Anlässe mit eigenem Ablauf: ein Haus, das Sie nach Jahren der eigenen Vermietung abgeben möchten, oder eine Heizung, ein Dach, eine Sanierung, die gut vorbereitet sein will. Die laufende Technik ist in jeder Verwaltung enthalten, größere Vorhaben begleiten wir als Sonderleistung.
Vermietung abgeben
Für Vermieter, die die Arbeit abgeben möchten: Übernahme Schritt für Schritt, mit fester Ansprechperson und Berichten auf Papier.
Technik und Sanierung
Prüffristen, Wartung und Erhaltungsplan, dazu Heizungstausch, Fernwärme und Förderung so vorbereitet, dass Sie gut entscheiden.
Objektbetreuung
Hausmeister, Treppenhausreinigung, Winterdienst und Grünpflege über Partner, von uns organisiert und kontrolliert.
Schadensmanagement
Wasser, Sturm oder Hochwasser: Sofortmaßnahmen, Schadenaufnahme mit Fotos und Begleitung der Regulierung mit dem Versicherer.
Heiz- und Nebenkostenabrechnung
Betriebs- und Heizkostenabrechnung, auch wenn Sie Ihr Haus selbst verwalten: fristgerecht, mit CO2-Aufteilung und Verbrauchsinformation.
Vermietungsservice
Miethöhe, Exposé, Besichtigungen, Bonitätsprüfung und Übergabe: Neuvermietung mit klaren Kriterien, die Wahl treffen Sie.
Verwalterwechsel
Ablauf, Fristen, Beschluss und Übergabe, mit Zeitplan ab Ihrer nächsten Versammlung.
Übersicht
Alle Leistungen von A bis Z
Jede Leistung mit der Seite, auf der sie genau beschrieben ist. Was Grund- und was Sonderleistung ist, steht im Leistungsverzeichnis.
B
- Begleitung der AbnahmeNeubau und Erstverwaltung
- Berichte für VermieterMietverwaltung
- BestandsaufnahmeVermietung abgeben
- BetriebskostenabrechnungHeiz- und Nebenkostenabrechnung
- BonitätsprüfungVermietungsservice
C
- CO2-KostenaufteilungHeiz- und Nebenkostenabrechnung
E
- EigentümerversammlungWEG-Verwaltung
- EigentümerwechselWEG-Verwaltung
- ElementarschadenSchadensmanagement
- EnergieausweisTechnik und Sanierung
- ErbengemeinschaftVermietung abgeben
- Erhaltungsplan und RücklageTechnik und Sanierung
F
- FernwärmeTechnik und Sanierung
- FördermittelTechnik und Sanierung
G
- GewährleistungsfristenNeubau und Erstverwaltung
- Gewerbe und Mischobjekte
- GlasfaserTechnik und Sanierung
- GrünpflegeObjektbetreuung
H
- Hausgeld und MahnwesenWEG-Verwaltung
- Hausgeld-KalkulationNeubau und Erstverwaltung
- Haushaltsnahe DienstleistungenWEG-Verwaltung
- HausmeisterObjektbetreuung
- Heiz- und Nebenkostenabrechnung
- HeizkostenabrechnungHeiz- und Nebenkostenabrechnung
- HeizungstauschTechnik und Sanierung
I
- IndexmieteGewerbe und Mischobjekte
K
L
- Ladepunkt und WallboxTechnik und Sanierung
- LeerstandsbetreuungMietverwaltung
- LeerstandsbetreuungVermietung abgeben
M
- Mahnwesen bei MietrückständenMietverwaltung
- Mieteinzug und KautionMietverwaltung
- MieterhöhungMietverwaltung
- MieterwechselMietverwaltung
- Mietverwaltung
- MitarbeiterwohnungenGewerbe und Mischobjekte
- Möblierte WohnungenSondereigentumsverwaltung
- ModernisierungMietverwaltung
- MülltonnenObjektbetreuung
- Musterunterlagen
N
- Neubau und Erstverwaltung
- NeuvermietungVermietungsservice
- NotfallSchadensmanagement
O
- Objektbetreuung
- Online- und HybridversammlungWEG-Verwaltung
P
- PrüffristenTechnik und Sanierung
S
- Schadensmanagement
- Sondereigentumsverwaltung
- SteckersolargerätTechnik und Sanierung
- SturmschadenSchadensmanagement
T
- Technik und Sanierung
- TreppenhausreinigungObjektbetreuung
U
- UmlaufbeschlussKleine WEG und Selbstverwalter
- Umsatzsteuer in der NebenkostenabrechnungGewerbe und Mischobjekte
V
- VerbrauchsinformationHeiz- und Nebenkostenabrechnung
- Verkauf Ihrer Wohnung vorbereitenSondereigentumsverwaltung
- Verkaufsunterlagen für ein HausVermietung abgeben
- VerkehrssicherungObjektbetreuung
- VerkehrssicherungTechnik und Sanierung
- Vermietete EigentumswohnungSondereigentumsverwaltung
- Vermietung abgeben
- Vermietungsservice
- VersicherungsfallSchadensmanagement
- Vertretung in der EigentümerversammlungSondereigentumsverwaltung
- Verwalter hört auf
- Verwalterwechsel
- Verwalterzustimmung beim VerkaufWEG-Verwaltung
W
- WasserschadenSchadensmanagement
- WEG-Verwaltung
- WinterdienstObjektbetreuung
- Wirtschaftsplan und JahresabrechnungWEG-Verwaltung
Z
- Zähler nachrüstenTechnik und Sanierung
Im Leistungsgebiet: Hausverwaltung für Schwäbisch HallHausverwaltung für CrailsheimHausverwaltung für ÖhringenHausverwaltung für KünzelsauHausverwaltung für IlshofenHausverwaltung für Gaildorf
Vergleich
Welche Verwaltung für welches Eigentum
WEG-Verwaltung, Mietverwaltung und Sondereigentumsverwaltung werden oft verwechselt. Entscheidend ist, wer den Vertrag schließt und wem gegenüber abgerechnet wird.
| Merkmal | WEG-Verwaltung | Mietverwaltung | Sondereigentumsverwaltung | Gewerbeverwaltung |
|---|---|---|---|---|
| Auftraggeber | Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (§ 9a WEG) | Eigentümer des Hauses | Eigentümer der einzelnen Wohnung, eigener Vertrag je Eigentümer | Eigentümer der Gewerbeeinheit |
| Gegenstand | Gemeinschaftseigentum: Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizung, Außenanlagen | das ganze Mietshaus | vermietete Eigentumswohnung, also das Sondereigentum | Läden, Büros, Praxen und andere Gewerbeflächen |
| Kernaufgaben | Versammlung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Vermögensbericht (§ 28 WEG), Erhaltung | Mieteinzug, Betriebskostenabrechnung, Mieter, Technik | Mieteinzug, Umlage der WEG-Abrechnung auf den Mieter | Indexmiete, Nebenkosten mit Umsatzsteuer, Betreiberpflichten |
| Abrechnung gegenüber | den Eigentümern | den Mietern, Zugang spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB) | dem Mieter, mit derselben Frist | dem Mieter, nach Mietvertrag |
| Erlaubnis nach § 34c GewO | ja, § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO | ja, bei Wohnraum | ja, Mietverhältnisse über Wohnraum für Dritte | reine Gewerbeverwaltung nach dem Wortlaut nicht, bei Mischobjekten mit Wohnungen ja |
WEG-Verwaltung
- Auftraggeber
- Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (§ 9a WEG)
- Gegenstand
- Gemeinschaftseigentum: Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizung, Außenanlagen
- Kernaufgaben
- Versammlung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Vermögensbericht (§ 28 WEG), Erhaltung
- Abrechnung gegenüber
- den Eigentümern
- Erlaubnis nach § 34c GewO
- ja, § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO
Mietverwaltung
- Auftraggeber
- Eigentümer des Hauses
- Gegenstand
- das ganze Mietshaus
- Kernaufgaben
- Mieteinzug, Betriebskostenabrechnung, Mieter, Technik
- Abrechnung gegenüber
- den Mietern, Zugang spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB)
- Erlaubnis nach § 34c GewO
- ja, bei Wohnraum
Sondereigentumsverwaltung
- Auftraggeber
- Eigentümer der einzelnen Wohnung, eigener Vertrag je Eigentümer
- Gegenstand
- vermietete Eigentumswohnung, also das Sondereigentum
- Kernaufgaben
- Mieteinzug, Umlage der WEG-Abrechnung auf den Mieter
- Abrechnung gegenüber
- dem Mieter, mit derselben Frist
- Erlaubnis nach § 34c GewO
- ja, Mietverhältnisse über Wohnraum für Dritte
Gewerbeverwaltung
- Auftraggeber
- Eigentümer der Gewerbeeinheit
- Gegenstand
- Läden, Büros, Praxen und andere Gewerbeflächen
- Kernaufgaben
- Indexmiete, Nebenkosten mit Umsatzsteuer, Betreiberpflichten
- Abrechnung gegenüber
- dem Mieter, nach Mietvertrag
- Erlaubnis nach § 34c GewO
- reine Gewerbeverwaltung nach dem Wortlaut nicht, bei Mischobjekten mit Wohnungen ja
Leistungsverzeichnis
Grundleistung und Sonderleistung
Grundleistungen sind Aufgaben, die regelmäßig anfallen: Zahlungsverkehr, Abrechnungen, Begehungen, laufende Verträge. Sie sind mit der festen monatlichen Vergütung abgegolten.
Sonderleistungen fallen nur in bestimmten Lagen an, etwa bei einem Mieterwechsel, einem größeren Versicherungsschaden oder einer Sanierung. Sie werden nur bei Anfall berechnet, nach dem Satz, der im Vertrag steht.
Eine gesonderte Vergütung ist nur zulässig, wenn klar ist, was pauschal und was extra berechnet wird. Unser Leistungsverzeichnis führt deshalb jede Leistung einzeln auf, damit Sie Angebote Punkt für Punkt vergleichen können.
Häufige Fragen
Was oft gefragt wird
Was ist in der Grundvergütung enthalten, was kostet extra?
Üblich ist eine Festvergütung für die Grundleistungen: laufende Buchhaltung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, die ordentliche Versammlung, die Umsetzung der Beschlüsse und die laufende Erhaltung des Hauses. Besondere Leistungen werden nur bei Anfall berechnet. Häufig gesondert berechnet werden etwa eine zweite oder außerordentliche Versammlung und die Abwicklung von Versicherungsschäden, außerdem bauliche Maßnahmen über einer vereinbarten Wertgrenze.
Die Trennung ist zulässig, wenn klar erkennbar ist, was pauschal und was gesondert abgerechnet wird (BGH, 05.07.2019, V ZR 278/17). Was bei uns Grundleistung und was Sonderleistung ist, legen wir im Leistungsverzeichnis fest, das jedem Angebot und Vertrag beiliegt.
Was ist der Unterschied zwischen WEG-Verwaltung, Mietverwaltung und SEV?
WEG-Verwaltung: Auftraggeber ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Verwaltet wird das gemeinschaftliche Eigentum, etwa Dach, Fassade, Treppenhaus und zentrale Heizung, dazu Hausgeld, Rücklage und Versammlung.
Mietverwaltung: Auftraggeber ist der Eigentümer eines Mietshauses. Verwaltet werden Mietverhältnisse, Mieteinnahmen, Betriebskosten und das ganze Gebäude.
Sondereigentumsverwaltung (SEV): Auftraggeber ist ein einzelner Wohnungseigentümer. Verwaltet wird seine vermietete Wohnung, mit einem eigenen Vertrag neben dem Verwalter der Gemeinschaft.
Verwalten Sie unsere vermietete Wohnung auch, wenn die Gemeinschaft einen anderen Verwalter hat?
Ja, das ist der Regelfall der Sondereigentumsverwaltung (SEV). Sie schließen mit uns einen eigenen Vertrag für Ihre Wohnung. Wir stimmen uns mit dem Verwalter der Gemeinschaft ab, prüfen dessen Jahresabrechnung und erstellen daraus die Betriebskostenabrechnung für Ihren Mieter.
Die monatliche Verbrauchsinformation für Mieter und die Aufteilung der CO2-Kosten gehören nach einem verbreiteten Mustervertrag nicht zu den Grundleistungen der WEG-Verwaltung. Das übernehmen wir für Sie. In der Eigentümerversammlung vertreten wir Sie mit Ihrer Vollmacht, soweit die Gemeinschaftsordnung das zulässt; den Umfang legen wir im Vertrag fest.
Erzählen Sie uns von Ihrem Haus.
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Oder direkt: 01567 9834824